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Einführung der Briefwahl 1957 als Alternative zur Urnenwahl

Die Möglichkeit zur Briefwahl wurde in Deutschland erstmals bei der Bundestagswahl 1957 eingeführt.

Dieses Wahlverfahren bot eine Alternative zur traditionellen Urnenwahl im Wahllokal.

Ursprünglich sollte damit insbesondere den Wählerinnen und Wählern geholfen werden, die am Wahltag aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht persönlich ins Wahllokal gehen konnten.

Die Briefwahl eröffnete somit neue Wege und eine größere Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Briefwahl

Abschaffung der Begründungspflicht im Jahr 2008

Ein bedeutender Fortschritt in der Entwicklung der Briefwahl erfolgte im Jahr 2008.

Bis dahin mussten Wahlberechtigte einen besonderen Grund angeben, um per Briefwahl abstimmen zu können.

Diese Pflicht zur Begründung wurde jedoch aufgehoben, sodass nun jede wahlberechtigte Person ohne Angabe von Gründen die Briefwahl nutzen kann.

Diese Änderung führte zu einer erheblichen Vereinfachung und ermutigte viele Menschen, das Angebot der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.

Steigende Nutzung der Briefwahl von 4,9% (1957) auf 47,3% (2021)

Seit der Einführung 1957 hat die Nutzung der Briefwahl kontinuierlich zugenommen.

Während bei der ersten Nutzung der Briefwahl nur 4,9% der Wählerinnen und Wähler diesen Weg wählten, stieg die Beteiligung insbesondere nach der Abschaffung der Begründungspflicht stark an.

Ein besonderes Highlight war die Bundestagswahl 2021, bei der 47,3% aller Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden, ein Rekordhoch.

Diese Steigerung zeigt, dass die Briefwahl zu einer festen und akzeptierten Wahlvariante in Deutschland geworden ist und den Wahlberechtigten eine attraktive Alternative zur Wahl im Wahllokal bietet.

Mit der gestiegenen Akzeptanz und Nutzung der Briefwahl in Deutschland zeigt sich, dass sich das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Laufe der Jahrzehnte verändert hat.

Die Gründe für diesen Wandel sind vielfältig und reichen von praktischen Erwägungen bis hin zur allgemeinen Bequemlichkeit, die diese Wahlmethode bietet.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Um per Briefwahl abzustimmen, müssen Sie zunächst die Briefwahlunterlagen beantragen.

Dies ist ein einfacher Prozess, der in vielen Gemeinden auf verschiedene Weise durchgeführt werden kann.

Persönliche oder schriftliche Antragstellung

Der erste Weg, die Unterlagen zu beantragen, ist persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde des Hauptwohnorts.

Wenn Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie den Vordruck auf der Rückseite nutzen und ihn ausgefüllt zurücksenden.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch direkt bei der Gemeinde abholen, dort wählen oder die Unterlagen später einreichen.

Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie den Antrag stellen.

Hierfür sind Angaben wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift erforderlich.

Sollten Sie den Antrag für eine andere Person stellen, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Online-Beantragung

Viele Gemeinden bieten mittlerweile auch die Möglichkeit an, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Diese digitale Option ist besonders bequem und einfach zu handhaben.

Beachten Sie jedoch, dass ein Telefonanruf nicht ausreicht, um den Antrag zu stellen.

Antragsfrist

Die Frist für die Antragstellung endet am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr.

In Ausnahmefällen, wie einer plötzlichen Erkrankung, kann der Antrag auch am Wahltag bis 15 Uhr gestellt werden.

Diese Ausnahmefälle bedürfen jedoch einer besonderen Begründung und sollten im Vorfeld mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden.

Mit dem rechtzeitigen Beantragen der Briefwahlunterlagen ist der erste Schritt getan.

Der nächste wichtige Punkt ist die korrekte Handhabung und die Einreichung der Wahlunterlagen, die sichergestellt, dass Ihre Stimme zählt.

Ablauf der Briefwahl

Korrekte Handhabung der Wahlunterlagen

Nachdem Sie Ihre Briefwahlunterlagen erfolgreich beantragt und erhalten haben, geht es nun darum, diese korrekt zu handhaben.

Die Unterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, den dazugehörigen Umschlägen und dem Wahlschein.

Hier ist der Ablauf, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gezählt wird:

  1. ✅Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie wie gewohnt Ihre Erst- und Zweitstimme auf dem Stimmzettel an.
  2. ✅Stimmzettelumschlag verwenden: Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen Umschlag zu. Dies ist notwendig, um die Geheimhaltung Ihrer Stimme zu gewährleisten.
  3. ✅Wahlschein unterschreiben: Der Wahlschein enthält eine eidesstattliche Versicherung, die Sie unterschreiben und mit Ihrem Datum versehen müssen. Ein Verstoß gegen diese eidesstattliche Erklärung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kostenfreier Versand innerhalb Deutschlands

Der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag müssen anschließend zusammen in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Verschließen Sie auch diesen Umschlag sorgfältig.

Um sicherzustellen, dass Ihr Wahlbrief pünktlich zur Auszählung ankommt, empfiehlt die Bundesregierung, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl zu verschicken.

Innerhalb Deutschlands ist der Versand des Wahlbriefs kostenfrei, für das Porto ist bereits gesorgt.

Das korrekte und fristgerechte Versenden der Wahlunterlagen ist entscheidend, damit Ihre Stimme zählt und die Integrität des Wahlprozesses gewahrt bleibt.

So können Sie sicherstellen, dass Ihre demokratische Beteiligung reibungslos verläuft und Ihre Stimme Gehör findet.

Genauso wichtig wie der Ablauf der Briefwahl ist die Berücksichtigung besonderer Anforderungen beim Wählen aus dem Ausland.

Briefwahl aus dem Ausland

Rechtzeitige Planung und besondere Fristen

Für Deutsche im Ausland bietet die Briefwahl eine wertvolle Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen.

Dabei ist es entscheidend, rechtzeitig zu planen.

Die Postlaufzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als innerhalb Deutschlands, was eine frühzeitige Beantragung und Rücksendung der Wahlunterlagen unerlässlich macht.

Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Daher empfiehlt die Bundesregierung, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig ankommt.

Für sogenannte Auslandsdeutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, ist zudem zu beachten, dass sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen müssen.

Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch wählen.

Die Frist für diese Eintragung endet einige Wochen vor der Wahl, und das Formular muss im Original vorliegen.

Diese Hürde erfordert besondere Aufmerksamkeit und rechtzeitige Planung.

Nutzung des Kurierwegs

Ein besonders praktischer Service für Auslandsdeutsche ist die Möglichkeit, den Wahlbrief im Kurierweg über deutsche Auslandsvertretungen zu versenden.

Einige Botschaften und Konsulate bieten diesen Service an und können dabei helfen, die Wahlbriefe auf sicherem und schnellen Wege zurück nach Deutschland zu schicken.

Wer diesen Service nutzen möchte, sollte sich frühzeitig bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat informieren, ob und wie dieser Service angeboten wird.

Die Luftpost wird besonders für außereuropäische Länder empfohlen, um die rechtzeitige Ankunft der Wahlbriefe zu gewährleisten.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet, Ihre Stimme auch aus dem Ausland sicher und pünktlich abzugeben.

Auszählung und Sicherheit

Öffentliche Auszählung der Briefwahlstimmen

Am Wahltag beginnt die Auszählung der Briefwahlstimmen in der Regel um 15 Uhr.

Die ungeöffneten Wahlbriefe, die bis dahin gesammelt und unter Verschluss gehalten werden, werden zunächst auf ihre äußere Unversehrtheit überprüft.

Anschließend öffnet der Briefwahlvorstand die roten Wahlbriefe und prüft die darin befindlichen Wahlscheine auf ihre Gültigkeit.

Danach werden die Stimmzettelumschläge und Wahlscheine voneinander getrennt, um die Anonymität der Wahl sicherzustellen.

Schließlich werden die Stimmzettelumschläge in eine Wahlurne geworfen.

Mehrfache Kontrollen durch den Briefwahlvorstand

Die Sicherheit und Korrektheit der Auszählung wird durch den Briefwahlvorstand gewährleistet, der aus fünf bis neun Personen besteht.

Diese Mitglieder kontrollieren sich gegenseitig und arbeiten unter ständiger Beobachtung, um mögliche Fehler oder Manipulationen sofort zu erkennen und zu beheben.

Ab 18 Uhr, wenn alle Wahllokale geschlossen sind, beginnt die eigentliche Stimmzettelauszählung.

Diese findet öffentlich statt, sodass jeder Interessierte anwesend sein und den Prozess verfolgen kann.

Dies sorgt für zusätzliche Transparenz und erhöht das Vertrauen in den Wahlprozess.

Verfassungsrechtliche Bestätigung der Sicherheit

Um die rechtliche Sicherheit der Briefwahl zu gewährleisten, hat das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl mehrfach geprüft und verfassungskonform erklärt.

Trotz theoretischer Risiken wie der Möglichkeit der Beeinflussung bei der Stimmabgabe zu Hause hält das Gericht die Briefwahl für sicher genug, um diese mögliche Gefährdung durch die hohe Wahlbeteiligung, die sie ermöglicht, zu rechtfertigen.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber verschiedene Vorkehrungen getroffen, um Missbrauch zu verhindern, wie etwa die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein und Sperrvermerke im Wählerverzeichnis.

Die nächste Entscheidung beim Wählen bringt uns zum Endspurt eines jeden Wahlzyklus.

Das neue Wahlsystem in Deutschland: Die wichtigsten Änderungen für die Bundestagswahl 2025

Author

  • Eduarda Moura hat einen Abschluss in Journalismus und einen Postgraduiertenabschluss in digitalen Medien. Mit ihrer Erfahrung als Autorin engagiert sich Eduarda für die Recherche und Produktion von Inhalten für WR News, um den Lesern klare und genaue Informationen zu liefern.

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